Berliner Baugenossenschaften

"Ansiedlung" Groß-Berliner Spar- und Baugenossenschaft

Baugenossenschaft Reinickes Hof eG

Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin e.G.m.b.H.

Beamten-Wohnungs-Verein Neukölln e.G.m.b.H.

Gemeinn. Baugenossenschaft "Am Nordbahnhof" Berlin-Wittenau e.G.m.b.H.

Kleingartenbaugenossenschaft "RHEINGAU" eGmbH

Vaterländischer Bauverein zu Berlin e.G.m.b.H.

Wirtschafts Genossenschaft Berliner Grundbesitzer e.G.m.b.H.

Wohnungsbau-Verein Neukölln e G

 

 

Von der "Charlotte" habe ich keine Papiere - nur ein paar schöne Ansichtskarten.

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Genossenschaftswesen in Berlin

Aufgrund des von Victor A. Huber und Schultze-Delitzsch propagierten Vereinswesens entwickelten sich zum Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts auch eine Vielzahl von Wohnungsbau-Genossenschaften. Durch die Größe, Finanzkraft und teilweise öffentliche Unterstützung waren diese Genossenschaften in der Lage, für ihre Mitglieder in großem Stil preiswerten und vor allen Dingen „gesunden“ Wohnraum zu bauen. Von Anfang an waren diese Genossenschaften bestrebt, Wohnungen mit einem hohen Standard (Innen-Bäder, Toiletten und sogar teilweise Balkone) zu erstellen. Sie legten Wert auf eine aufgelockerte Bauweise mit vielen Grünflächen. Diese Genossenschaftswohnungen unterschieden sich deutlich von den um die Jahrhundertwende in Berlin leider auch üblichen Mietskasernen mit mehreren Hinterhöfen. Die Größe dieser Hinterhöfe orientierte sich lediglich am Wendekreis der Feuerwehr.

 

In vielen Fällen fungierten die Genossenschaften auch als Spar-Vereine. Sie finanzierten sich zur damaligen Zeit oft direkt durch die Spareinlagen ihrer Mitglieder oder durch Schuldverschreibungen. Daneben wurden und werden selbstverständlich noch Genossenschaftsanteile gezeichnet. Die Genossenschaften waren somit unabhängiger vom Kapitalmarkt. Natürlich wurde auch die Aufnahme von Hypothekendarlehen durch das finanzielle Engagement der Mitglieder erleichtert. Diese Art der Finanzierung wurde in den letzten Jahren wieder entdeckt. Durch die Vorschriften, die in Deutschland an derartige „Kapitalsammelstellen“ durch das Kreditwesengesetz gestellt werden, ist dies aber nicht immer einfach. Der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin hat jedenfalls diese Form der Kapitalbeschaffung bisher nicht wieder reaktiviert.

 

Die Rechtsform der Genossenschaft hatte und hat für die Mitglieder den Vorteil, dass die Haftung der Genossenschaftsmitglieder beschränkt war und ist – auf die Genossenschaftsanteile ggf. noch einmal auf den gleichen Betrag im Falle des Konkurses der Genossenschaft.

 

Bereits im Jahre 1892 wurde die erste Berliner Wohnungsbaugenossenschaft, der „Berliner Spar- und Bauverein" gegründet. Diese Genossenschaft existiert noch heute unter dem Namen „Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892“.