Mieteraktienbauverein Gemeinnützige Aktiengesellschaft

Wohnungsbaugesellschaft Eintracht Gemeinnützige AG

Eintracht Wohnungsbau-Aktiengesellschaft

Treuhandgesellschaft Eintracht gemeinnützige AG / Berlin

 

Mieteraktienbauverein Gemeinnützige AG, 10.1928

Wohnungsbaugesellschaft Eintracht,   1930 - 100, 1000 RM und

                                                                    1952 - 1000 DM

Treuhandgesellschaft Eintracht gemeinn. AG, 10.1930

Die Gesellschaft: 

 

Mieteraktienbauverein Gemeinnützige AG                                        

seit 26.03.1929 Wohnungsbaugesellschaft Eintracht Gemeinnützige Aktiengesellschaft

seit 1991 Eintracht Wohnungsbau-Aktiengesellschaft

Gründung am 25.03.1927

Bei dem Unternehmen handelte es sich um eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Zweck war der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen.

 

Im Rahmen der ihr zuerkannten Gemeinnützigkeit betreute sie die von ihr errichteten Kleinwohnungen in Berlin-Adlershof.

 

1943 besaß die Gesellschaft 529 Häuser mit 4.212 Wohnungen und 47 Läden meist in Berlin-Wedding. Der Gesellschaftssitz wurde nach West-Berlin verlegt.

 

Im Jahre 1955 hat die Gesellschaft das gesamte Aktienkapital der Gemeinnützige Baugesellschaft Mariengarten AG erworben. Auf den Rückseiten der Aktien dieser Gesellschaft finden sich entsprechende Übertragungsvermerke. Die „Eintracht“ ging später selbst in den GAGFAH-Konzern  auf.und wurde 1997 im Handelsregister gelöscht.

 

 

Treuhandgesellschaft Eintracht Aktiengesellschaft / Berlin

 

Die Gesellschaft wurde 1930 gegründet Zweck war die Verwaltung der von den Mietern der Wohnungsbauges. Eintracht zu stellenden Kautionen. Diese Kautionen sind in den mit den Mietern geschlossenen Mietverträgen „Gesellschaftsbeiträge“ genannt.

 

Nach § 551 BGB müssen Mietsicherheiten (Kautionen) getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Das erfolgte damals in vielen Fällen durch die Gründung einer Bank, deren Zweck allein die Hinterlegung derartiger Sicherheiten war. Ob und inwieweit dem Gesetz genüge getan war, wenn die Vorstände sowie ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbaugesellschaft gleichzeitig Aufsichtsräte in der Treuhandgesellschaft (Verwahrbank der Mietkautionen) war, sei dahingestellt. Das Aktienkapial von 50.000 RM befand sich im Eigentum der Gründer. Sowohl das Wohnungsunternehmen als auch die Bank hatten Ihren Sitz im selben Haus. Derartige Konstellationen sind heute nicht mehr praktikabel und sicherlich auch nicht zulässig.

 

 

 

Literatur- und Quellennachweis:

 

Bogon, Winfried

(digitaler Reprint November 2005, 2008 - Verlag für digitale Publikationen)

Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften, 1914/15 + 1925 + 1932 + 1943

 

Peus, Dr. Busso (Hrsg.)

Der Reichsbankschatz, Auktionskataloge Nr. 1 bis 5 aus 2003, 2004/2005, 2006, 2008

 

Verband Berliner Wohnungsbaugenossenschaften und –gesellschaften (Hrsg.) am 28.11.1957

Geschichte der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in Berlin