New Granada

 

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„Landnahme durch Siedler“

Das Zertifikat ausdem Jahr 1861 lautet  auf „16 Hectares“ (etwa 40 Acres zu je 0,4047 ha). 16 Hektar entsprechen 160.000 m² Land. Und auf einen m² mehr oder weniger kam es sicherlich nicht an. Das Land musste natürlich mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln erschlossen und bewirtschaftet werden.

 

 

NEW-GRANADA ÖDLAND-ZERTIFIKAT

Nr. 4219 – 16 Hektar

 

An alle, die hierfür Interesse haben

 

Ich, der unterzeichnende MANUEL MARIA MOSQUERA, Fiskal-Kommissar für die Regierung der Konföderation von Neugranada mit Sitz in London, der hierzu ordnungsgemäß autorisiert ist, MACHE HIERMIT BEKANNT:

            1.         Dass ein Abkommen zur Abwicklung und sukzessiven Tilgung der Auslandsschulden von New Granada abgeschlossen und am fünfundzwanzigsten März dieses Jahres, eintausendachthunderteinundsechzig, unterzeichnet wurde.

            2.         Dass in Artikel 5 des genannten Abkommens festgelegt ist, dass die Regierung den Inhabern von Schuldverschreibungen im Gegenzug für ihre Opfer ungenutztes Ödland überträgt, das der Konföderation gehört, und zwar wie folgt: DREISSIG HEKTAR (entspricht etwa 75 Acres) für jede Schuldverschreibung über einhundert Pfund Sterling der bestehenden Aktivschuld, und SECHZEHN HEKTAR (entspricht etwa 40 Acres) für jede Schuldverschreibung über EINHUNDERT PfUND STERLING der sogenannten Passivschuld.

            3.         Und dass ferner in Artikel 9 des genannten Abkommens bestimmt ist, dass den Inhabern dieser Schuldverschreibungen das Recht zusteht, bei der Regierung die Zuteilung des genannten Ödlands zu beanspruchen und zu erhalten, und es in jedem beliebigen Staat der Konföderation in Besitz zu nehmen, vorausgesetzt, dass das Land zuvor keiner anderen Person oder Gesellschaft zugeteilt wurde und dass es sich tatsächlich um Ödland handelt, das der Regierung gehört. Die Zertifikate sollen gemäß den festgelegten Bedingungen empfangen und verwendet werden.

            4.         Und dass jeder Inhaber eines Ödland-Zertifikats, jede juristische Person, jedes Komitee oder jeder durch die Inhaber des Zertifikats bevollmächtigte Vertreter das Recht hat, mit der Regierung der Konföderation Vereinbarungen zu schließen, um das Land in Besitz zu nehmen oder anderweitig verfügbar zu machen, wie im Abkommen vorgesehen.

 

DAHER erkläre ich, der genannte MANUEL MARIA MOSQUERA, handelnd im Namen und Auftrag der Regierung der Konföderation von Neugranada, hiermit feierlich, dass der Inhaber dieses Zertifikats Anspruch darauf hat, von der genannten Regierung SECHZEHN Hektar Ödland zu beanspruchen und zu erhalten, gemäß den oben genannten Bestimmungen des Abkommens. Und ich verspreche feierlich, dass die genannten Bestimmungen treu und gewissenhaft von der Regierung der Konföderation von Neugranada eingehalten werden.

 

Gegeben und unterzeichnet von mir in London, am ersten Tag des Juni 1861.

 

(Unterschriften)

 

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