VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Borna

 

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4%ige Obligation vom 12.08.1961, Serie IV, 100 DM, Gesamtbetrag 201.600 DM, Standort Lobstädt

 

 

Die gleiche Obligation vom 12.08.1961. Allerdings diente die ungewöhnlich hohe Obligation über immerhin 5000 DM (Gesamtbetrag 318.800 DM) der Finanzierung des Wohnungsbaues in Groitzsch

 

 

Bornau und die umliegenden Orte Lobstädt und Groitzsch liegen südlich von Leipzig.

 

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Auf Grund des Gesetzes

vom 09.01.1958 über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues bzw.

vom 09.12.1959 über die Finanzierung des Neubaus von staatlichen Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung

wurden einige Jahre lang an Geldanleger in der ganzen DDR durch Vermittlung der örtlichen Sparkassen Obligationen der jeweiligen Kommunalen Wohnungsverwaltungen (KWV) ausgegeben.

 

Die Papiere sind bis 1964 (wie in der damaligen BRD = Westdeutschland) ausgestellt auf

DM, in der damaligen DDR aber: Deutsche Mark der Deutschen Notenbank; erst seit Mitte 1964 wurde die Währungsbezeichnung auf

MDN = Mark der Deutschen Notenbank umgestellt – s.a. unter „Persönlichkeiten + Infos“.