Berliner Grundbesitz-Actien-Gesellschaft

 

 

Die Actie vom 20.01.1881 mit anhängenden Dividendenscheinen sowie dem Talon. Es gab lediglich fünf Dividendenscheine, von denen auch nur einer fehlte. Die Actie wird recht häufig angeboten.

 

Die Partial-Obligation vom 21.06.1881 für 1.000 oder 2.000 Reichsmark wird auf dem Sammlermarkt deutlich seltener angeboten als die Actie; gerade mal 4 Stück wurden 2011 in England gefunden. Die Zins-Coupons Nr. 1 - 5 fehlen. Das Papier ist immerhin 49,3 cm x 39,1 cm groß. Ein Grund ist sicherlich, dass auf der Rückseite eine "Auszug aus den Statuten" abgedruckt wurde.

 

Die Obligation ist ausgestellt auf die

Actien-Gesellschaft für Verwertung von Grundeigenthum (Link)

Die Gesellschaft

 

Die Gesellschaft wurde 1881 gegründet; sie war nicht börsennotiert.

 

Die Gründung erfolgte zu einer Zeit, als die Träume des „Gründerbooms“ 1872 /1873 erst wenige Zeit zuvor wie eine Seifenblase geplatzt waren. Kapitalanleger waren für solche Investitionen kaum zu begeistern, obwohl der historische Stadtteil Königstadt (heute: ein Teil von Berlin-Mitte), in dem die Gesellschaft aktiv wurde, gerade eine Explosion der Einwohnerzahl von 41.700 (1867) auf fast 200.000 (1910) erlebte. Anlagegelder bemühte man sich nicht nur in Berlin, sondern auch in London einzuwerben. Zu diesem Zweck legte man nicht nur ein Aktienkapital von 4 Mio. Mark zur Platzierung auf, sondern auch eine Anleihe von 7,5 Mio. Mark, die in Mark und Pfund Sterling denominiert wurde (in London bei der Imperial Bank zahlbar).

 

Die geschäftlichen Aktivitäten dieser Gesellschaft sind nirgends vermeldet; klar ist lediglich, dass die Anleihe grundbuchlich auf insgesamt 10 in der Berliner Königstadt belegenen Grundstücken abgesichert war.

 

Sonderlich erfolgreich können die Aktivitäten nicht gewesen sein: bei den Aktien ist nur der erste Gewinnanteilschein abgetrennt. Bei den Obligationen hörten die Zinszahlungen nach Trennung des fünften Kupons, also Anfang 1884 auf. Die Initiatoren müssen wohl geahnt habe, dass sie hier eine Luftnummer schieben würden: An sich waren die Obligationen in 10 gleichen Jahresraten durch Auslosung zu tilgen. Aber der § 5 der „Besonderen Bedingungen“, stellte die Auslosung gleich unter Vorbehalt: „sofern disponible Mittel für die Tilgung von Obligationen vorhanden sind.“ Auch die in § 34 der Statuten geregelte Gewinnverteilung bevorzugte zum einen die Aktionäre und gaukelte einen möglichen Gewinn von über 50 % vor, der zu verteilen wäre. Mit solch einer Klausel in den Bedingungen konnten die Emittenten der Obligation seelenruhig schlafen – nur eben nicht die Anleger.

 

Lage der Königstadt

Literatur- und Quellennachweis

 

Hanseatisches Sammlerkontor für historische Wertpapiere GmbH

Verschiedene Auktionskataloge